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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07   

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https://dejure.org/2009,118230
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07 (https://dejure.org/2009,118230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 8 SO 165/07 (https://dejure.org/2009,118230)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 8 SO 165/07 (https://dejure.org/2009,118230)
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  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Geleistet wurden wegen fehlender vertraglicher Pflegesatzvereinbarungen (s. hierzu Urteile des Senats vom 24. Mai 2007 sowie des Bundessozialgerichts BSG vom 28. Oktober 2008, u.a. B 8 SO 22/07 R , zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris) allerdings lediglich Abschlagszahlungen in Höhe der in diversen verwaltungsgerichtlichen Verfahren festgesetzten vorläufigen Pflegesätze.

    Auch unter Geltung der hier noch nicht geltenden Bestimmungen des neuen HeimG bliebe es aber bei einer ausschließlich zivilrechtlichen Verpflichtung des Heimbewohners gegenüber dem Heimträger (vgl auch insoweit Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 28. Oktober 2008 B 8 SO 22/07 R ).

    Der dadurch erfolgte (kumulative) Schuldbeitritt hat zum einen einen unmittelbaren Zahlungsanspruch der beklagten Einrichtung gegen den klagenden Sozialhilfeträger, zum anderen einen Anspruch der Pflegebedürftigen gegen den Kläger auf Zahlung an die Beklagte zur Folge (vgl hierzu und zu Folgendem ebenfalls BSG Urteil vom 28. Oktober 2008 B 8 SO 22/07 R ).

  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Er erlischt, die weitere Erfüllung des an die Person der Berechtigten gebundenen (höchstpersönlichen) Anspruchs ist danach nicht mehr möglich (so auch das BSG zum Erlöschen eines Kindergeldanspruchs beim Tod des Berechtigten, Urteil vom 18. März 1999 B 14 KG 6/97 R BSGE 84, 16).

    Einer formellen Aufhebung der Leistungsbewilligung durch Aufhebungsbescheid, etwa nach § 48 Abs. 1 SGB X, bedurfte es damit nicht (vgl auch hierzu BSG-Urteil vom 18. März 1999, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 156/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Auch wenn man entgegen der bisher herrschenden und auch vom Senat (vgl Urteil vom 24. Mai 2007 L 8 SO 156/07 ZFSH/SGB 10/07 S. 607) vertretenen Auffassung unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BSG vom 28. Oktober 2008 den Anspruch der Sozialhilfeempfänger in Einrichtungen nicht als Geldleistungsanspruch, sondern als Anspruch auf Sachleistungen in Form der Sachleistungsverschaffung interpretiert, folgt daraus kein Zahlungsanspruch des Einrichtungsträgers gegenüber dem Sozialhilfeträger im Einzelfall.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (BSG Urteil vom 28. Oktober 2008 B 8 SO 23/07 R , zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris).
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Wer Leistender und wer Leistungsempfänger bei einer Zuwendung im Dreiecksverhältnis ist, muss unter Beachtung der Besonderheiten des einzelnen Falles geklärt werden; insbesondere kommt es darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 151, 127 mwN).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 165/07
    Insoweit hatte die Pflegebedürftige Klage auf Übernahme der vollen vertraglich mit der Beklagten vereinbarten Heimentgelte anstelle der von dem Kläger geleisteten Abschlagzahlungen erhoben; die Klage blieb letztlich erfolglos (Urteil des BVerwG vom 4. August 2006 5 C 13/05 , BVerwGE 126, 295 = FEVS 58, 197).
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